Informationen für Privatpatienten


Es ist in letzter Zeit leider häufiger vorgekommen, dass Erstattungen der PKV gekürzt wurden.

 

In vielen Fällen ist dies nicht gerechtfertigt. Wir haben Ihnen hier ein paar Tipps zusammengestellt, um die Kürzungen zu vermeiden bzw. dagegen vorzugehen.

Ihre Gesundheit sollte es Ihnen wert sein!

 

Unsere Preise sind nach der GebüTh berechnet und sind den lokalen Preisen angepasst. Sie erhalten individuelle Behandlung von qualifiziert ausgebildeten Therapeuten, die auf Ihre Problematiken eingehen.

 

Das sollte Ihre Gesundheit Ihnen wert sein. Ihre PKV darf sie nicht dazu anhalten eine kostengünstigere Praxis zu nutzen, da sie freie Praxis-/Therapeutenwahl haben.

 

Siehe nachfolgende BHG Urteile

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Urteile des BGH
_BGH_IV_ZR_130-06.pdf
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Urteile des BGH
_BGH_IV_ZR_144-06.pdf
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Medizinische notwendige Leistung

 

Der BGH hat ausdrücklich festgelegt, dass medizinisch notwendige Behandlungen voll erstattet werden müssen. Diese sind eine rein medizinische Entscheidung des Arztes.

 

Eine Kostenreduktion ist hier nicht vorgesehen (IV ZR 278/03) v.a. wenn eine individuelle Vergütungsvereinbarung vorliegt.

Was tun wenn die PKV die Kosten Ihrer Behandlung nicht vollständig übernimmt?

  • Vergütungsvereinbarung mit einreichen

  • Prüfen sie Ihren Versicherungsstand / -Schutz

  • Beihilfe Höchstsätze / Ortsübliche Preise
    • Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.

  • Einspruch einlegen
    • Sie können sich mit Ihrem Sachbearbeiter der PKV in Verbindung setzen und sich beschweren. Sollten Sie diesbezüglich Musterbriefe benötigen, sprechen Sie uns an. Häufig findet eine komplette Kostenübernahme statt bei Bezug auf entsprechende Urteile.

Weitere Informationen, sowie interessante Links finden Sie hier:

  • www.privatpreise.de
  • LG Köln AZ (Dokument hinterlegen)
  • Newsletter zu LG Frankfurt (Dokument hinterlegen)
  • BGH IV ZR (Dokument hinterlegen)
  • Überblick Gerichtsurteile (Dokument hinterlegen)

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Übersicht zu Gerichtsurteile:
_Gerichtsurteile_Ueberblick.pdf
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Landgericht Köln, 23 O 424/08
_Landgericht_Koeln_23_O_42408.pdf
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Erstattung krankengymnastischer Kosten und Beihilfehöchstsatz in der PKV
_Newsletter_zu_LG_Frankfurt_2-1_S_12401.
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Physio Dynamik, DE 53639 Königswinter, Siebengebirgsstraße 70